Das Jahr 2025 wird für die häusliche Pflege mit zahlreichen positiven Veränderungen und lang ersehnten Entlastungen ein Segen sein. Im Zentrum stehen dabei die Leistungssteigerungen, die durch die große Pflegereform (PUEG) von 2023 beschlossen wurden. Diese Erhöhungen versprechen eine noch stärkere Unterstützung und mehr Zuwendung für jene, die auf Pflege angewiesen sind, sowie für die engagierten Menschen, die sich mit Herz und Hingabe um sie kümmern.
 

Erhöhungen der Pflegeleistungen um 4,5 %

Die betroffenen Pflegeleistungen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tages- und Nachtpflege
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege
  • Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen

Pflegegeld

Menschen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie ihre Pflege teilweise selbst organisieren, oft durch die liebevolle Unterstützung von Angehörigen oder Freunden. So bleibt die Pflege in vertrauten Händen und schafft wertvolle Nähe.

  • Pflegegrad 2: von 332 Euro auf 347 Euro
  • Pflegegrad 3: von 573 Euro auf 599 Euro
  • Pflegegrad 4: von 765 Euro auf 800 Euro
  • Pflegegrad 5: von 947 Euro auf 990 Euro

Pflegesachleistungen

Mit den Pflegesachleistungen können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 die wertvolle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegeversicherung, um die Betreuung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

  • Pflegegrad 2: von 761 Euro auf 796 Euro
  • Pflegegrad 3: von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: von 2.200 Euro auf 2.299 Euro

Entlastungsbetrag

Dieser Betrag unterstützt pflegebedürftige Personen von Pflegegrad 1 bis 5 und kann vielseitig für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege oder alltagsunterstützende Angebote genutzt werden.

  • Erhöhung ab 2025: von 125 Euro auf 131 Euro monatlich

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege bietet eine finanzielle Unterstützung für den Fall, dass die Hauptpflegeperson zeitweise verhindert ist.

  • Betrag: von 1.612 Euro auf 1.685 Euro pro Jahr

Kurzzeitpflege

Dieses Budget ermöglicht vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege kurzzeitig nicht möglich ist.

  • Betrag: von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Dies schafft mehr Flexibilität und schließt bisherige Nutzungslücken. Auch für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre wird ab Juli 2025 das allgemeine gemeinsame Jahresbudget eingeführt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für eine pflegegerechte Anpassung des Wohnumfeldes wird ein Zuschuss von 4.180 Euro pro Maßnahme gewährt, um ein barrierefreies und sicheres Zuhause zu schaffen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Diese kleinen, aber wertvollen Helfer erleichtern den Alltag der Pflegebedürftigen und unterstützen ein selbstbestimmtes Leben. Der monatliche Betrag steigt von 40 Euro auf 42 Euro.

Tages- und Nachtpflege

Diese Leistungen bieten eine sichere und betreuende Umgebung in spezialisierten Einrichtungen, während die Pflegebedürftigen weiterhin die Geborgenheit ihres Zuhauses genießen können.

  • Pflegegrad 2: von 689 Euro auf 721 Euro
  • Pflegegrad 3: von 1.298 Euro auf 1.357 Euro
  • Pflegegrad 4: von 1.612 Euro auf 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: von 1.995 Euro auf 2.085 Euro

Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA

Diese Förderung erleichtert den Zugang zu digitalen Pflegeanwendungen und steigert die monatliche Unterstützung auf 53 Euro.
 

Leistungen für die vollstationäre Pflege

Hier werden Pflegebedürftige liebevoll und professionell betreut, um ihnen ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in einer Gemeinschaft zu ermöglichen.

  • Pflegegrad 2: von 770 Euro auf 805 Euro
  • Pflegegrad 3: von 1.262 Euro auf 1.319 Euro
  • Pflegegrad 4: von 1.775 Euro auf 1.855 Euro
  • Pflegegrad 5: von 2.005 Euro auf 2.096 Euro

Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung

Diese Förderungen helfen, selbstbestimmtes Wohnen in ambulant betreuten Wohngruppen zu unterstützen. Eine organisierte Präsenzkraft sorgt dabei für Struktur und Sicherheit, während die Anschubfinanzierung den Wohnraum optimal an die Bedürfnisse der Bewohner anpasst.

Diese liebevollen Anpassungen der Pflegeleistungen für 2025 versprechen eine wertvolle Unterstützung für alle, die Pflege in Anspruch nehmen und für jene, die sich mit Herzblut darum kümmern.